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§ 1 WTOVorRV

Für die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Weltorganisation für Tourismus gilt deren Satzung vom 27. September 1970. Die Satzung wird nachstehend veröffentlicht.

Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Weltorganisation für Tourismus · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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