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§ 38 WuSolvV

Marktbewerteter Wiedereindeckungsaufwand

Der marktbewertete Wiedereindeckungsaufwand ist

  1. 1.

    der gegenwärtige potenzielle Wiedereindeckungsaufwand nach § 39 zuzüglich

  2. 2.

    der künftig zu erwartenden Erhöhung des gegenwärtigen potenziellen Wiedereindeckungsaufwands nach § 40, wenn es sich nicht um einen währungsgleichen Zinsswap ohne Festzinsteil handelt.

Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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