AdvoCite

WZCRIBek

Auf Grund einer Vereinbarung mit der Regierung von Costa Rica wird hierdurch unter Hinweis auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) bekanntgemacht, daß in Costa Rica deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden. Der Reichskanzler

Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Costa Rica · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved