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II. WZG§4IRQ/CYPBek

Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a desselben Gesetzes wird bekanntgemacht, daß das Kennzeichen

  1. -

    der International Joint Commission (Anlage 3)

von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen ist.

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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