II. WZG§4IRQ/CYPBek
Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a desselben Gesetzes wird bekanntgemacht, daß das Kennzeichen
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der International Joint Commission (Anlage 3)
von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen ist.
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle