AdvoCite

WZHTIBek

Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. 1923 II S. 445) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Haiti deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden. Der Reichsminister der Justiz

Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Haiti · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved