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§ 12 ZahnmedAusbV

Prüfungsbereiche des Teiles 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

  1. 1.

    „Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen“,

  2. 2.

    „Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen“ sowie

  3. 3.

    „Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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