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§ 4 ZahnmedAusbV
Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Verschwiegenheitspflichten und berufsrechtliche Vorgaben erkennen und einhalten,
- 2.
Patientinnen und Patienten individuell betreuen,
- 3.
über Prävention und Gesundheitsförderung informieren sowie bei Prophylaxemaßnahmen mitwirken,
- 4.
Hygienemaßnahmen durchführen,
- 5.
Medizinprodukte aufbereiten und freigeben,
- 6.
zahnärztliche diagnostische und therapeutische Maßnahmen vorbereiten, dabei assistieren und nachbereiten,
- 7.
bildgebende Verfahren unter Beachtung von Strahlenschutzmaßnahmen durchführen,
- 8.
bei medizinischen Not- und Zwischenfällen handeln,
- 9.
Arbeitsprozesse organisieren und Qualitätsmanagement umsetzen und
- 10.
zahnärztliche Leistungen abrechnen.
Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
digitalisierte Arbeitswelt und
- 5.
Kommunikation und Kooperation.