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§ 8 ZahnmedAusbV

Prüfungsbereiche des Teiles 1

Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

  1. 1.

    „Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“ und

  2. 2.

    „Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten“.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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