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§ 28 ZApprO

Zeitpunkt der Prüfung

Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin abgelegt.

Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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