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§ 4 ZApprO

Studienordnung

Die Universität regelt in einer Studienordnung,

  1. 1.

    an welchen Unterrichtsveranstaltungen die Studierenden erfolgreich teilzunehmen haben,

  2. 2.

    das Nähere zu den Anforderungen an die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterrichtsveranstaltung und

  3. 3.

    dass die Studierenden an den in den Anlagen 1 bis 3 genannten Unterrichtsveranstaltungen erfolgreich und regelmäßig teilzunehmen haben.

Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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