AdvoCite

§ 43 ZApprO

Art der Prüfung

Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung. Sie besteht aus einem praktischen Prüfungselement und einem mündlichen Prüfungselement.

Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved