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§ 9 ZensTeG
Zusatzerhebung bei Personen in ausgewählten Gemeinden
Bei den in den nach § 5 ausgewählten Gebäuden wohnenden Personen werden zum Stichtag 5. Dezember 2001 zusätzlich zu den in § 4 Abs. 4 genannten Merkmalen folgende Merkmale erhoben:
- 1.
als Erhebungsmerkmale:
- a)
Nutzung der Wohnung durch Angehörige ausländischer Streitkräfte, diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen,
- b)
gewerbliche Nutzung, Nutzung als Freizeit- oder Ferienwohnung,
- c)
Zahl der Haushalte in der Wohnung und Zahl der Personen im Haushalt,
- d)
Wohnverhältnis je Haushalt (Eigentümer, Hauptmieter, Untermieter),
- e)
Wohnungs- und Haushaltszugehörigkeit sowie Familienzusammenhang,
- f)
Wohn- und Lebensgemeinschaft,
- g)
Fläche der Wohnung,
- h)
Zahl der Räume mit sechs und mehr Quadratmetern,
- i)
Höhe der monatlichen Miete,
- j)
Ausstattung der Wohnung mit Küche, Kochnische, Bad, WC, Heizungsart,
- k)
Beteiligung am Erwerbsleben,
- l)
Art des überwiegenden Lebensunterhalts,
- m)
Stellung im Beruf,
- n)
Arbeitsort;
- a)
- 2.
als Hilfsmerkmale:
- a)
Namen und Vornamen der Wohnungsinhaber,
- b)
Einzugsdatum der Wohnungsinhaber oder Beginn des Mietvertrags,
- c)
Lage der Wohnung im Gebäude,
- d)
Telekommunikationsnummer der Person, die für Rückfragen zur Verfügung steht.
- a)