Gesetze › ZIdPrüfV § 2 ZIdPrüfV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Weitere Dokumente, die zur Überprüfung der Identität zum Zwecke des Abschlusses eines Zahlungskontovertrags zugelassen werden