Gesetze › ZISAG § 4 ZISAG Das Bundeskriminalamt ist berechtigt, Daten aus dem Aktennachweissystem für Zollzwecke im automatisierten Verfahren abzurufen, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. ZIS-Ausführungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 § 5