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§ 47 ZO-Ärzte

(1)

Diese Zulassungsordnung tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.

(2)

Die §§ 25 und 31 Abs. 9 gelten erst für Anträge von Psychotherapeuten, die nach dem 31. Dezember 1998 gestellt werden.

Zulassungsverordnung für Vertragsärzte · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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