Der Zulassungsausschuß erhebt die ihm erforderlich erscheinenden Beweise.
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Die vom Zulassungsausschuß herangezogenen Sachverständigen und Auskunftspersonen erhalten eine Vergütung oder Entschädigung entsprechend dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.
Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle