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§ 21 ZollVG

Persönliche Beschränkungen

Personen dürfen in Freizonen nur mit besonderer Erlaubnis des Hauptzollamts wohnen. Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Zollbelange nicht entgegenstehen.

Zollverwaltungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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