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III. ZOVers-BMPT

Inkrafttreten

(1)

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

(2)

Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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