Gesetze › ZOVersDTAG III. ZOVersDTAG Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1997 in Kraft. Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Geschäftsbereich der Deutschen Telekom AG · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle II. Anlage (zu Abschnitt I Abs. 2) Standorte der Ressorts Versorgungsservice (Rs VeS) der Deutschen Telekom AG mit Arbeitsbezirken