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§ 218 ZPO

Entbehrlichkeit der Ladung

Zu Terminen, die in verkündeten Entscheidungen bestimmt sind, ist eine Ladung der Parteien unbeschadet der Vorschriften des § 141 Abs. 2 nicht erforderlich.

Zivilprozessordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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