Gesetze › ZPO › Buch 2 Verfahren im ersten Rechtszug› Abschnitt 1 Verfahren vor den Landgerichten› Titel 1 Verfahren bis zum Urteil § 258 ZPO Klage auf wiederkehrende Leistungen Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden. Zivilprozessordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 257 Klage auf künftige Zahlung oder Räumung § 259 Klage wegen Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung