Gesetze › ZPO › Buch 2 Verfahren im ersten Rechtszug› Abschnitt 2 Verfahren vor den Amtsgerichten § 498 ZPO Zustellung des Protokolls über die Klage Ist die Klage zum Protokoll der Geschäftsstelle angebracht worden, so wird an Stelle der Klageschrift das Protokoll zugestellt. Zivilprozessordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 497 Ladungen § 499 Belehrungen