Gesetze › ZPO › Buch 2 Verfahren im ersten Rechtszug› Abschnitt 2 Verfahren vor den Amtsgerichten § 504 ZPO Hinweis bei Unzuständigkeit des Amtsgerichts Ist das Amtsgericht sachlich oder örtlich unzuständig, so hat es den Beklagten vor der Verhandlung zur Hauptsache darauf und auf die Folgen einer rügelosen Einlassung zur Hauptsache hinzuweisen. Zivilprozessordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle §§ 499a bis 503 § 505