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§ 747 ZPO

Zwangsvollstreckung in ungeteilten Nachlass

Zur Zwangsvollstreckung in einen Nachlass ist, wenn mehrere Erben vorhanden sind, bis zur Teilung ein gegen alle Erben ergangenes Urteil erforderlich.

Zivilprozessordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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