Gesetze › ZPO › Buch 8 Zwangsvollstreckung› Abschnitt 2 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen› Titel 2 Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen› Untertitel 3 Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte § 849 ZPO Keine Überweisung an Zahlungs statt Eine Überweisung der im § 846 bezeichneten Ansprüche an Zahlungs statt ist unzulässig. Zivilprozessordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 848 Herausgabeanspruch auf eine unbewegliche Sache § 850 Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen