Gesetze › ZSDigRentÜGremV § 15 ZSDigRentÜGremV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 14 Annahmefiktion für Beschlussvorlagen der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht