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§ 4 ZSDigRentÜGremV

Ehrenamtlichkeit der Tätigkeit im Steuerungsgremium

Die Mitglieder und ihre stellvertretenden Personen üben ihre Tätigkeit im Steuerungsgremium ehrenamtlich aus. Sie haben für diese Tätigkeit keinen Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung.

Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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