§ 6 ZSDigRentÜGremV
Vertretung des Steuerungsgremiums nach außen
Die vorsitzende Person vertritt das Steuerungsgremium gegenüber der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht und nach außen.
Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle