Gesetze › ZupfinstrumentAusbV § 2 ZupfinstrumentAusbV Dauer der Berufsausbildung Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. Zupfinstrumentenmacherausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes § 3 Fachrichtungen der Berufsausbildung