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§ 4 ZupfinstrumentAusbV
Struktur und Inhalte der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung gliedert sich in
- 1.
übergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Gitarrenbau oder in der Fachrichtung Harfenbau,
- 3.
integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Übergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Erstellen von Entwürfen zur Gestaltung von Instrumenten,
- 2.
Messen, Prüfen, Anreißen und Übertragen von Maßen und Konturen,
- 3.
Auswählen und Handhaben von Werkzeugen sowie Auswählen, Einrichten und Warten von Maschinen und Geräten,
- 4.
Auswählen, Be- und Verarbeiten und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen,
- 5.
Herstellen von Verbindungen,
- 6.
Herstellen und Gestalten von Oberflächen,
- 7.
Herstellen von Korpussen,
- 8.
Herstellen von Hälsen und Halsverbindungen oder Herstellen von Harfenhälsen und Säulen,
- 9.
Herstellen von Griffbrettern und Stegen oder Festlegen von Mensuren und Anbringen von Mechaniken.
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Gitarrenbau sind:
- 1.
Prüfen, Optimieren und Präsentieren von Entwürfen,
- 2.
Herstellen von Korpussen,
- 3.
Herstellen von Hälsen und Halsverbindungen,
- 4.
Herstellen von Griffbrettern und Stegen,
- 5.
Montieren von Tonabnahmesystemen,
- 6.
Spielfertigmachen von Instrumenten,
- 7.
Klangeinteilung und -bewertung von Instrumenten,
- 8.
Reparieren von Instrumenten.
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Harfenbau sind:
- 1.
Prüfen, Optimieren und Präsentieren von Entwürfen,
- 2.
Herstellen von Korpussen,
- 3.
Herstellen von Harfenhälsen und Säulen,
- 4.
Festlegen von Mensuren und Anbringen von Mechaniken,
- 5.
Montieren von Tonabnahmesystemen,
- 6.
Spielfertigmachen von Instrumenten,
- 7.
Klangeinteilung und -bewertung von Instrumenten,
- 8.
Reparieren von Instrumenten.
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- 6.
betriebliche und technische Kommunikation,
- 7.
Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen,
- 8.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 9.
Kundenorientierung und Verkaufen von Instrumenten.