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Anhang 3 ZuV

(zu § 9) Ermittlung der Kohlendioxid-Emissionen aus der Regeneration von Katalysatoren und aus der Kalzinierung von Petrolkoks

( Fundstelle: BGBl. I 2007, 1952 )

Formel 1

[Grafik]

Eges.Gesamte Kohlendioxid-Emissionen in t CO2
Cgem;t0Gemessener Kohlenstoffgehalt des Katalysators unmittelbar vor dem Regenerationsprozess in t; im Fall der Kalzinierung gemessener Kohlenstoffgehalt des Kokses vor der Kalzinierung in t
Cgem;t1Gemessener Kohlenstoffgehalt des Katalysators unmittelbar nach dem Regenerationsprozess in t; im Fall der Kalzinierung gemessener Kohlenstoffgehalt des Kokses nach der Kalzinierung in t

Formel 2

[Grafik]

Eges.Gesamte Kohlendioxid-Emissionen in t CO2
Cber;t0Berechneter Kohlenstoffgehalt des Katalysators unmittelbar vor dem Regenerationsprozess in t; im Fall der Kalzinierung berechneter Kohlenstoffgehalt des Kokses vor der Kalzinierung in t
Cber;t1Berechneter Kohlenstoffgehalt des Katalysators unmittelbar nach dem Regenerationsprozess in t; im Fall der Kalzinierung berechneter Kohlenstoffgehalt des Kokses nach der Kalzinierung in t

Formel 3

[Grafik]

Eges.Gesamte Kohlendioxid-Emissionen in t CO2
VberAus der Mengenmessung des Gasstroms bestimmter Jahresvolumenstrom des Abgases (umgerechnet in trockenes Abgas) in Nm3
aCO2Gemessener Kohlendioxidgehalt des trockenen Abgases in Vol-%
Wenn eine Messung des Kohlenmonoxids vor der Umwandlung in Kohlendioxid erfolgt, ist das Kohlenmonoxid in die Rechnung einzubeziehen. Dabei wird unterstellt, dass das Kohlenmonoxid vollständig zu Kohlendioxid umgesetzt wird.

Formel 4

Berechnung der trockenen Abgasmenge aus der zugeführten Luftmenge bei konstantem Inertgasanteil von 79,07 Volumenprozent.

[Grafik]

Vluft,trVolumenstrom der zugeführten Luft (umgerechnet in getrocknete Luft) in Nm3 pro Zeiteinheit
aCO2Gemessener Kohlendioxidgehalt des trockenen Abgases in Vol-%
bCOGemessener Kohlenmonoxidgehalt des trockenen Abgases in Vol-%
cO2Gemessener Sauerstoffgehalt des trockenen Abgases in Vol-%

Zuteilungsverordnung 2012 · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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