AdvoCite

§ 13 ZuV

Zuteilungsregel für Vinylchlorid-Monomer

Abweichend von § 9 Absatz 2 Nummer 1 berechnet sich die vorläufige jährliche Anzahl der einem Zuteilungselement für die Herstellung von Vinylchlorid-Monomer zuzuteilenden Berechtigungen nach Anhang 1 Teil 2. Bei diesen Zuteilungselementen muss der Zuteilungsantrag ergänzend zu den sonstigen Bestimmungen dieser Verordnung Angaben enthalten über den Wasserstoff, der für die Herstellung von Vinylchlorid-Monomer als Brennstoff verwendet wurde.

Zuteilungsverordnung 2020 · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved