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§ 1 ZVFV

Einführung von Formularen

(1)

Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher nach § 753 Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das Formular der Anlage 1 eingeführt.

(2)

Für Anträge auf Erlass richterlicher Anordnungen nach § 758a der Zivilprozessordnung werden die Formulare der Anlagen 2 und 3 eingeführt.

(3)

Für Anträge auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach § 829 der Zivilprozessordnung und für Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach den §§ 829 und 835 der Zivilprozessordnung werden die Formulare der Anlagen 4 und 5 eingeführt.

(4)

Für die Aufstellung von Forderungen werden folgende Formulare eingeführt:

  1. 1.

    für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher nach Absatz 1 das Formular der Anlage 6,

  2. 2.

    für Anträge nach Absatz 3

    1. a)

      wegen Geldforderungen, die keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche sind, das Formular der Anlage 7 und

    2. b)

      wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche das Formular der Anlage 8.

Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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