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§ 11 ZwrMechMstrV
Handlungsfeld „Einen Betrieb im Zweiradmechaniker-Handwerk führen und organisieren“
Im Handlungsfeld „Einen Betrieb im Zweiradmechaniker-Handwerk führen und organisieren“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und der Betriebsorganisation in einem Betrieb im Zweiradmechaniker-Handwerk unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, wahrzunehmen. Dabei hat er den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen zu prüfen und zu bewerten. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpft werden.
Das Handlungsfeld „Einen Betrieb im Zweiradmechaniker-Handwerk führen und organisieren“ besteht aus folgenden Qualifikationen:
- 1.
betriebliche Kosten analysieren und für die Preisgestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu zählen insbesondere:
- a)
betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,
- b)
betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,
- c)
betriebliche Kennzahlen ermitteln und vergleichen,
- d)
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ableiten und
- e)
Stundenverrechnungssätze anhand vorgegebener Kostenstrukturen berechnen,
- a)
- 2.
Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere:
- a)
Auswirkungen technologischer, wirtschaftlicher, rechtlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen sowie veränderter Kundenanforderungen auf das Leistungsangebot darstellen und begründen,
- b)
Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen und Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege entwickeln,
- c)
Informationen über Produkte und über das Leistungsspektrum des Betriebs erstellen und
- d)
informations- und kommunikationsgestützte Vertriebswege ermitteln und bewerten,
- a)
- 3.
betriebliches Qualitätsmanagement entwickeln, hierzu zählen insbesondere:
- a)
Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements darstellen und beurteilen,
- b)
Qualitätsmanagementsysteme unterscheiden und beurteilen,
- c)
Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation der Leistungen erläutern, begründen und bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualitätsstandards, Rechtsvorschriften und technischen Normen sowie
- d)
Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeits- und Geschäftsprozessen festlegen und bewerten,
- a)
- 4.
Personal unter Berücksichtigung gewerbespezifischer Bedingungen planen und anleiten, Personalentwicklung planen, hierzu zählen insbesondere:
- a)
Einsatz von Personal disponieren,
- b)
Einsatz von Auszubildenden auf Grundlage des betrieblichen Ausbildungsplans disponieren,
- c)
Methoden zur Anleitung von Personal erläutern,
- d)
Qualifikationsbedarfe ermitteln und
- e)
Maßnahmen zur fortlaufenden Qualifizierung, insbesondere unter Berücksichtigung des Berufslaufbahnkonzepts im Zweiradmechaniker-Handwerk, planen und
- a)
- 5.
Betriebs- und Lagerausstattung sowie Abläufe planen, hierzu zählen insbesondere:
- a)
Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung erläutern, Folgen aus dem Ergebnis ableiten,
- b)
Ausstattung, insbesondere unter Berücksichtigung der Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes, der Gefahrgutlagerung, der Ressourceneffizienz sowie des Umweltschutzes, planen und begründen,
- c)
Maßnahmen, insbesondere zur Unfallverhütung, zum Arbeitsschutz, zur Gefahrgutlagerung und zur Ressourceneffizienz sowie zum Umweltschutz, planen und begründen,
- d)
Instandhaltung von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Fahrzeugen planen,
- e)
Betriebsabläufe planen und verbessern unter Berücksichtigung der Nachfrage, der betrieblichen Auslastung sowie des Einsatzes von Personal, Material, Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Fahrzeugen sowie
- f)
Betriebs-, Lager-, Fahrzeug- und Werkstattausstattung unter Berücksichtigung logistischer Aspekte planen.
- a)