Gesetze › AbgG › Zehnter Abschnitt Unabhängigkeit des Abgeordneten § 44b AbgG (weggefallen) Abgeordnetengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 44a Unabhängigkeit des Mandats § 44c Überprüfung auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik