§ 2 ADLV
Laufbahnen und Ämter des Auswärtigen Dienstes
Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes sind
- 1.
die Laufbahn des mittleren Auswärtigen Dienstes,
- 2.
die Laufbahn des gehobenen Auswärtigen Dienstes und
- 3.
die Laufbahn des höheren Auswärtigen Dienstes.
Verordnung über die Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle