AdvoCite

§ 3 ADLV

Einrichtung von Vorbereitungsdiensten

Für die Laufbahnen nach § 2 werden Vorbereitungsdienste eingerichtet. Näheres bestimmen die folgenden Verordnungen über die Vorbereitungsdienste für die jeweiligen Laufbahnen:

  1. 1.

    Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst,

  2. 2.

    Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst,

  3. 3.

    Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Auswärtigen Dienst.

Verordnung über die Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved