Gesetze › AGG › Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung› Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers § 11 AGG Ausschreibung Ein Arbeitsplatz darf nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 ausgeschrieben werden. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 10 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters § 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers