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AGG
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
- § 1Ziel des Gesetzes
- § 2Anwendungsbereich
- § 3Begriffsbestimmungen
- § 4Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe
- § 5Positive Maßnahmen
Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung
- § 6Persönlicher Anwendungsbereich
- § 7Benachteiligungsverbot
- § 8Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
- § 9Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
- § 10Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters
Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers
Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten
- § 13Beschwerderecht
- § 14Leistungsverweigerungsrecht
- § 15Entschädigung und Schadensersatz
- § 16Maßregelungsverbot
Unterabschnitt 4 Ergänzende Vorschriften
Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
Abschnitt 4 Rechtsschutz
Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung
- § 25Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- § 26Wahl der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Anforderungen
- § 26aRechtsstellung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26bAmtszeit der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26cBeginn und Ende des Amtsverhältnisses der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Amtseid
- § 26dUnerlaubte Handlungen und Tätigkeiten der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26eVerschwiegenheitspflicht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26fZeugnisverweigerungsrecht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26gAnspruch der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung auf Amtsbezüge, Versorgung und auf andere Leistungen
- § 26hVerwendung der Geschenke an die Unabhängige Bundesbeauftragte oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26iBerufsbeschränkung
- § 27Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- § 28Amtsbefugnisse der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung und Pflicht zur Unterstützung durch Bundesbehörden und öffentliche Stellen des Bundes
- § 29Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen
- § 30Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Abschnitt 7 Schlussvorschriften