Gesetze › AGG › Abschnitt 7 Schlussvorschriften § 31 AGG Unabdingbarkeit Von den Vorschriften dieses Gesetzes kann nicht zu Ungunsten der geschützten Personen abgewichen werden. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 30 Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes § 32 Schlussbestimmung