Gesetze › AGMahnVordrV § 7 AGMahnVordrV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1978 in Kraft. Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 6 Angaben bei Verbraucherdarlehen und -finanzierungshilfen Schlußformel