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AGMahnVordrV
Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren
- Eingangsformel
- § 1Vordrucke
- § 1aBeschriftung mittels Schreibprogramm
- § 2Elektronisch ausfüllbarer und auslesbarer Vordruck
- § 3Vordrucke zur Übermittlung als elektronisches Dokument
- § 4Vordrucke zur Übermittlung als strukturierter Datensatz
- § 5Gemeinsame Koordinierungsstelle; Bereitstellung von Vordrucken im Internet
- § 6Angaben bei Verbraucherdarlehen und -finanzierungshilfen
- § 7Inkrafttreten
- Schlußformel
- Anlage 1
- Anlage 2