Gesetze › AgrarGeoSchDG › Teil 6 Verfahren vor Gericht § 38 AgrarGeoSchDG Kennzeichenstreitsachen Alle Klagen, durch die ein Anspruch aus § 29 dieses Gesetzes geltend gemacht wird, gelten als Verfahren in Kennzeichenstreitsachen im Sinne des Teils 8 des Markengesetzes. Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 37 Auf vergleichbare Schutzbezeichnungen anwendbare Bestimmungen; Verordnungsermächtigung § 39 Beiziehung eines Patentanwalts