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§ 20 AgrStatG

Erhebungsmerkmale

Erhebungsmerkmale der Erhebung über die Viehbestände sind:

  1. 1.

    bei den Beständen an Rindern und Schafen: die Zahl, das Alter, das Geschlecht und der Nutzungszweck der Tiere,

  2. 2.

    bei den Beständen an Schweinen: die Zahl der Tiere nach Lebendgewichtsklassen und Nutzungszweck, bei Zuchtschweinen außerdem das Geschlecht und bei Zuchtsauen die Trächtigkeit.

Agrarstatistikgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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