AdvoCite

§ 61 AgrStatG

Erhebungsart, Periodizität, Merkmale

Die Schlachtgewichtsstatistik wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über Schlachtgewichte von Rindern und Schweinen auf Grund der nach der Ersten Fleischgesetz-Durchführungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung zu erstattenden Meldungen erhoben.

Agrarstatistikgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved