Gesetze › AktG › Erstes Buch Aktiengesellschaft› Fünfter Teil Rechnungslegung Gewinnverwendung› Zweiter Abschnitt Prüfung des Jahresabschlusses› Erster Unterabschnitt Prüfung durch Abschlußprüfer §§ 163 bis 169 AktG (weggefallen) Aktiengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 162 Vergütungsbericht § 170 Vorlage an den Aufsichtsrat