Gesetze › AktG › Drittes Buch Verbundene Unternehmen› Erster Teil Unternehmensverträge› Vierter Abschnitt Sicherung der außenstehenden Aktionäre bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen § 306 AktG (weggefallen) Aktiengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 305 Abfindung § 307 Vertragsbeendigung zur Sicherung außenstehender Aktionäre