Gesetze › AktG › Drittes Buch Verbundene Unternehmen› Dritter Teil Eingegliederte Gesellschaften § 325 AktG - Aktiengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 324 Gesetzliche Rücklage. Gewinnabführung. Verlustübernahme § 326 Auskunftsrecht der Aktionäre der Hauptgesellschaft