Gesetze › ALG › Viertes Kapitel Finanzierung› Dritter Abschnitt Beteiligung des Bundes, Ausgabenbegrenzung› Dritter Unterabschnitt (weggefallen) § 81 ALG (weggefallen) Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 80 Ausgaben für Teilhabe sowie für Betriebs- und Haushaltshilfe § 82 Grundsatz