Gesetze › AltersVersErhV 2 § 4a AltersVersErhV 2 Die Erhebung wird vom Statistischen Bundesamt aufbereitet. Zweite Verordnung zur Durchführung einer Erhebung über Arten und Umfang der betrieblichen Altersversorgung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 4 § 5